zu besuch bei der volkshilfeEugenie Kain

Die Feuerwehr in der Horrorshow

Für Asylsuchende ist Österreich längst kein gastlich Land mehr. Seit Ende der 80er Jahre läßt sich der Gesetzgeber immer wieder etwas Neues einfallen, um möglichst wenig positive Asylbescheide ausstellen zu müssen. Ohne Flüchtlingsbetreuungseinrichtungen sähe es schlimm aus.

hillinger besuchte die Flüchtlingsbetreuung der Volkshilfe in der Lunzerstraße und sprach mit Thomas Martetschläger vom Wohnprojekt für bosnische Flüchtlinge, Herbert Eckhart von der Rechtsberatung und Wolf Kurzwernhart von der Regionalstelle Linz über ihre Arbeit und die Feinheiten der Asylgesetzgebung.

Der schwierige Weg ins gelobte Land

In Österreich bekommt nur Asyl, wer nicht schon in einem anderen sicheren Land um Asyl hätte ansuchen können. Das ist die Drittlandklausel. Alle an Österreich angrenzenden Staaten gelten praktisch als sichere Staaten. Das ist Faktum.
Das Motiv, warum du nach Österreich kommen willst, ist unwichtig, die Aufenthaltsdauer im Drittland ist unwichtig, es ist unwichtig, ob du dort mit jemandem Kontakt gehabt hast oder nicht, alleine das Betreten dieses Landes gibt Sicherheit.
Deshalb dürfte in Österreich eigentlich niemand Asyl bekommen, außer er kommt direkt aus dem Verfolgerstaat. Du mußt das Gesetz nur so restriktiv wie möglich auslegen. Man findet gegen alles ein rechtlich gedecktes Argument. Bei denen, die Asyl bekommen, hat man das Gefühl, sie drücken die Augen zu, und denken sich, wir wissen zwar bei dir auch, daß du schon woanders sicher gewesen wärst, aber dir geben wir halt Asyl.
Auch bei einer direkten Einreise (Direktflug) gibt es Probleme. 3 Albaner, die direkt von Tirana nach Österreich geflogen sind, bekommen unter anderem deshalb nicht Asyl, weil gesagt wird, sie können gar nicht verfolgt sein, denn wenn die Regierung sie zu verfolgen beabsichtigt, würde sie sie nicht im Heimatland durch die Grenzkontrollen marschieren lassen. Entweder es wirkt die Drittstaatenklausel oder sie sagen, ein Flug ist mit legaler Ausreise, sprich keinem Verfolgungsinteresse des Heimatstaates, gleichzusetzen.

blablaDer Asylantrag

Wenn du einen Asylantrag stellst, gibt es 2 Möglichkeiten. Entweder du wirst in die Bundesbetreuung aufgenommen oder du wirst nicht aufgenommen - entweder du bekommst eine Grundversorgung oder du stehst auf der Straße.

Die Einvernahme

Die Einvernahme heißt auch Asylinterview, die Einvernommenen, die oftmals noch unter dem Eindruck der Flucht stehen, empfinden es eher als Verhör. Die Einvernahme wird von BeamtInnen geführt, die diesen Job schon jahrelang tagtäglich machen und einen gewissen Frust aufgebaut haben. Das Vorurteil, daß die Leute ohnehin lügen, ist oftmals spürbar. Das wirkt sich auf die Einvernahme aus. Asylamtsbeamte haben einen schweren Beruf. Es gehört einiges dazu, daß man dort arbeitet. Es hat den Anschein, daß die obere Behörde sie allein an der Front stehen läßt.
Bei der Einvernahme werden Vernehmungstechniken angewendet, die man auch bei der Polizei findet. Das Einfühlungsvermögen gegenüber dem Flüchtling fehlt mitunter. Bei der „dynamischen Vernehmungstechnik“ kommt es schon manchmal vor, daß mit Lautstärken gearbeitet und geschaut wird, wie jemand reagiert, um herauszufinden, ob er glaubwürdig ist oder nicht.
Es hat jeder die Möglichkeit, eine Vertrauensperson mitzunehmen. Das Problem ist, daß diese Person bei der Einvernahme nicht reden darf. Man darf händchenhaltend danebensitzen, was auch manchmal hilfreich ist, aber du hast grundsätzlich nicht das Recht, das Verfahren in irgendeiner Form zu beeinflussen. Es gibt auch die Möglichkeit, daß du dir einen Vertreter nimmst, das muß nicht unbedingt ein Rechtsanwalt sein, der darf auch etwas sagen. Schön wäre es, wenn bei jeder Einvernahme jemand dabei sein könnte. Da könnte man einige Probleme insofern eher vermeiden, als die Einvernehmenden und auch die Dolmetscher mehr darauf achten, was sie sagen und was sie tun.

Vergewaltigung

Sehr lange Zeit hat die Frage der Vergewaltigung oder die spezielle Situation von Frauen in Bürgerkriegssituationen so gut wie keine Form der Berücksichtigung im Asylgesetz gefunden. Es hat dann unter Innenminister Einem ein Rundschreiben an die asyl- und fremdenpolizeilichen Behörden gegeben, mit dem Hinweis, der Problematik der Frauen besonderes Augenmerk zu schenken. In der Entscheidungspraxis haben wir aber kaum eine Veränderung gesehen. Zum einen geht es um die Frage der Glaubwürdigmachung der Vergewaltigung.
Die Einvernehmenden sind meist männliche Beamte. Es gibt ein Bundesasylamt in Österreich, das ist in Traiskirchen, wo bis vor kurzem die einzige Möglichkeit einer Einvernahme durch eine weibliche Person bestand. Sonst nirgends. Zu Beginn des neuen Asylgesetzes, ab ‘91, sind Frauen, die angaben, vergewaltigt worden zu sein, überwiegend von Männern einvernommen worden. Die Betreuungseinrichtungen haben gesagt, so kann das doch nicht sein. Dann hat es die faktische Möglichkeit gegeben, beim Asylantrag zu sagen, daß Vergewaltigung mit ein Grund ist und deshalb möchte ich von einer weiblichen Person das Interview durchgeführt haben. Grundsätzlich geht das. Die Einvernahme durch eine Beamtin hat es bisher nur in Traiskirchen gegeben. Das hat jedoch unter Umständen zu Situationen geführt, daß der Antrag in Linz gestellt worden ist und am nächsten Tag in der Früh war der Einvernahmetermin in Traiskirchen. Wir haben solche Fälle dann besprochen, und da wurde betont, daß es nicht um Gehässigkeiten geht, sondern um verwaltungsökonomische Sachen.
Zweitens geht es um die Zurechenbarkeit zum Staat. Es wird nach wie vor damit argumentiert, daß man sagt, wir glauben dir, daß du in Bosnien als moslemische Frau von serbischen Soldaten vergewaltigt worden bist . Aber das war halt ein Übergriff von einem einzelnen Soldaten, der aufgrund der ganzen Situation sich nicht mehr sexuell im Griff gehabt hat und seinen Bedürfnissen nachgegangen ist. Aber das war keine Weisung von der serbischen Regierung. Es heißt immer, das sind Übergriffe einzelner Personen und keine Übergriffe, die vom Staat direkt ausgehen. Faktum ist, daß es unzählige Berichte gibt, daß gerade die Vergewaltigungen in Bosnien ganz gezielte politische Machtstrategien waren. Das haben die asyl- und fremdenpolizeilichen Behörden bisher nicht akzeptiert. Das hat auch der Einem mit seinem Erlaß nicht geschafft.

schauschauTraumatisierungen

Traumatisierungen oder Erfahrungen von Gewalt werden im Asylverfahren zuwenig berücksichtigt. Traumatisierungen können im Heimatort stattfinden, sie können auf der Flucht stattfinden und sie können als posttraumatische Effekte hier auch wieder losbrechen. Das betrifft Frauen, Männer und Kinder, die sind Opfer von Folter und Verfolgung in ihrem Heimatland, Mißhandlung auf dem Fluchtweg und wenn sie da sind, wird das im Asylverfahren oft in ungenügender Weise berücksichtigt, da die Drittlandsklausel oder andere Gründe für die Ablehnung ausschlaggebend sind.

Gedächtnislücken oder Verdrängungen werden in den Bescheiden als Unglaubwürdigkeit ausgelegt. Unser Frauenprojekt bemüht sich, Frauen und Kindern eine psychologische und psychotherapeutische Betreuungsmöglichkeit zu geben und in dieser Frage Vermittler zwischen den Institutionen zu sein.

Glaubwürdigkeit

Es ist zugegebene Strategie der Asylbehörden, zuerst einmal die Glaubwürdigkeit der Asylbewerber zu prüfen. Erst wenn man den Eindruck der Glaubwürdigkeit hat, setzt man sich näher mit inhaltlichen Argumenten auseinander. Da ist der Spielraum groß, aus Kleinigkeiten Unglaubwürdigkeit heraus zu interpretieren und das dann so aufzublähen, daß es für den Betroffenen ganz in die Hosen geht.

Das Dolmetschproblem

Im Arabischen gibt es viele Dialekte. Ich würde nicht für einen aus dem Emmental dolmetschen wollen, weil ich den nicht verstehe. Am Asylamt ist Arabisch Arabisch. Es gibt immer wieder AsylwerberInnen, die sagen, sie haben Probleme mit den Dolmetschen gehabt. Die Einvernahme ist die Basis für den Asylbescheid. Da gibt es das Neuerungsverbot, das besagt, daß das, was du bei der ersten Einvernahme sagst, Sache ist, das steht im Protokoll und das ist Bestandteil aller weiteren Bescheide. Wenn die Einvernahme in einer psychisch sehr belasteten Situation geführt wird, dann stimmt das Resultat der Einvernahme vielleicht nicht ganz mit den Tatsachen überein. Aber man kann später nichts mehr korrigieren.
Mitunter fehlt auch das Einfühlungsvermögen in und Wissen über andere Kulturkreise. Das beginnt bei der Körpergestik, die mißverstanden wird und geht bis zu Bezeichnungen von Verwandtschaftsverhältnissen. „Ich bin in meiner Ehre verletzt“ ist in anderen Kulturkreisen ein deutlicher Ausdruck für eine eindeutige Verletzung des persönlichen Bereichs, also auch für Vergewaltigung, da dieses Wort nicht ausgesprochen wird. Bei uns ist man schnell einmal in seiner Ehre verletzt.

Bundesbetreuung

Von den Leuten, die den Asylantrag stellen, kommt nicht ganz ein Drittel in die Bundesbetreuung, Das heißt: 12,75 Quadratmeter Wohnraum für zwei Menschen, Versicherung über die Gebietskrankenkassa und 400 Schilling Taschengeld im Monat und Markerl für die Essensausgabe. Die 400 Schilling sind nicht indexgesichert, die gibt es seit Ende der 80er Jahre. Die 400 Schilling werden alle 2 Monate ausbezahlt. Wenn du zwei Tage nach dem Auszahlungstermin kommst, dann bist du einen Monat und 28 Tage ohne Geld. 2 mal im Jahr gibt es Kleidung. Wenn du da den Ausgabetag versäumst, hast du im Winter das Sommergewand.

zutisch„Illegale“ Flüchtlinge

Mehr als zwei Drittel kommen nicht in die Bundesbetreuung, das heißt, die kriegen keine Versorgung, kein Geld und keine Unterkunft durch den Staat Österreich. Die stehen auf der Straße. Der Großteil der AsylwerberInnen hat darüber hinaus in der Zeit des Asylverfahrens kein Aufenthaltsrecht. Sie können jederzeit abgeschoben werden. Das heißt, bis du die Entscheidung hast, ob du Asyl bekommst oder nicht, ist der Großteil illegal in Österreich und kann während des Asylverfahrens jederzeit abgeschoben werden.

Für diese Leute muß man sich zum einen um eine Grundversorgung kümmern, daß sie einen Schlafplatz haben und Essen und natürlich auch medizinische Versorgung. Das ist eine ganz schwierige Sache. Die sind ja nicht sozialversichert. In Oberösterreich bekommen sie auch keine Sozialhilfe. Die haben absolut nichts.

Der Abschiebungsaufschub

Im Großteil der Fälle ist der erste Asylbescheid negativ, der zweite ist wahrscheinlich auch negativ. Spätestens nach dem zweiten Negativbescheid hängen auch die Flüchtlinge der Bundesbetreuung in der Luft. Da ist dann die Frage: Könnte man beim Verwaltungsgerichtshof noch etwas erreichen, kriegen die einen Abschiebungsaufschub. Da wird festgestellt, daß sie nicht außer Landes gebracht werden können oder dürfen.
Das betrifft die Gruppe der Non-Refoulement-Flüchtlinge, der nicht rückbringbaren Flüchtlinge. Die haben auch wiederum nichts. Sie kriegen kein Geld, haben keine Sozialversicherung, kein Aufenthaltsrecht, sondern meistens nur ein Aufenthaltsverbot und einen Ausreiseauftrag. Wenn sie den nicht befolgen, bekommen sie manchmal auch eine Strafe bis zu 3000 Schilling, obwohl sie gleichzeitig von der Fremdenpolizei den Abschiebungsaufschub haben, in dem behördlich festgelegt wird, daß sie nicht abgeschoben werden können.
Das ist ein Teil der sogenannten illegalen Flüchtlinge in Österreich, weil sich die illegal in Österreich aufhalten. Von der Fremdenpolizei haben sie aber ein behördliches Dokument, in dem festgeschrieben ist, daß sie nicht abgeschoben werden können oder dürfen. Der andere Teil der illegalen Flüchtlinge sind die, von denen man überhaupt nicht weiß, ob sie da sind oder nicht. In der öffentlichen Diskussion wird das meist in einen Topf geworfen.

Medizinische Versorgung

Gerade bei den Non-Refoulement-Flüchtlingen geht es um die Grundversorgung: Essen, Schlafen, ein bißchen Geld für Hygenieartikel. Die medizinische Versorgung ist ein großes Problem. Da sind wir darauf angewiesen, daß wir Ärzte finden, die die Leute kostenlos behandeln. Für medizinische Einrichtungen gibt es die Verpflichtung, in akuten Notfällen eine Notversorgung zu leisten. Manchmal ist die Notversorgung kein Problem, manchmal ist es sehr schwierig, sie zu bekommen.

Die Kinder der Lunzerstraße

Wir haben hier sehr viele bosnische Kinder, die die Pflichtschule schon absolviert haben und keine Chance haben, sich im Erwerbsleben zu integrieren oder weiterführende Ausbildungen zu machen oder eine Lehrstelle zu bekommen. Das ist ein ganz arges Problem, weil es gerade für die Jugendlichen sehr schwer ist, irgendetwas anzufangen. Da gibt es Jugendliche, die sind mit 9 Jahren gekommen, jetzt sind sie 14. Für die ist hier der Weg verbaut und noch viel ärger unten. In der bosnischen Föderation gibt es noch immer Städte mit 90 Prozent Arbeitslosigkeit, jedenfall mit zweistelligen Prozentzahlen. Da hast du keine Möglichkeit, einem unselbständigen Erwerb nachzugehen. Und du mußt drunten für alles zahlen. Da hat es Fälle gegeben, da haben sich Leute allein für den Meldezettel ausgebrannt, dafür, daß sie eine Genehmigung von der Gemeinde kriegen sich in diesem Ort niederzulassen. Natürlich gibt es Bürgermeister, die sagen, kommt doch zurück, aber da sind die großen kräftigen Männer gemeint und alle anderen sollen noch warten.

Das neue Asylgesetz

Was uns beim neuen Asylgesetz ganz stark im Magen liegt, ist das Asyl an der Grenze. Das heißt, wenn du so „ehrlich“ bist und legal nach Österreich kommen willst, dann mußt du den Asylantrag an der Grenze stellen und dann wird geprüft und du wirst während des Vorprüfungsverfahrens nicht nach Österreich hereingelassen. Wenn die Behörde in der Vorprüfung sagt, es ist möglich, daß du Asyl bekommst, wirst du hereingelassen. Auf welcher Grundlage sie diese Entscheidung treffen, wenn sie eine A4-Seite ausgefüllt kriegen und den Menschen nicht einmal kennen und noch nie mit ihm geredet haben, ist eine andere Frage. Innerhalb von 48 Stunden hat man Zeit, eine Berufung gegen den Entscheid einzubringen und innerhalb von 4 Tagen muß dann entschieden werden. Im Niemandsland zwischen Österreich und Tschechien einen Berater oder einen Rechtsanwalt zu finden, der mir das macht, wird halt schwer werden.

Rückkehrhilfe für bosnische Flüchtlinge

Sie beträgt 7500 Schilling pro Kopf plus 1550 Schilling Fahrgeld. Man weiß allerdings nicht, wie lange das so bleibt. Laut Behördenmeinung ist die medizinische Versorgung in Bosnien gesichert. Es wird nicht erwähnt, daß das Versicherungssystem in Bosnien zusammengebrochen ist. Es gibt kein funktionierendes Sozialsystem , ärztliche Versorgung mußt du zahlen, das sind Preise wie bei uns, überall wird in Mark bezahlt.

Ein Teil der Behördenpraxis

Eine der mit Abstand restriktivsten Bezirkshauptmannschaften Österreichs ist die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung. Leute die 8, 9 Jahre in Österreich sind und durchgehend beschäftigt sind und zwei Verwaltungsstrafen haben, einmal bei Rot über die Kreuzung und einmal Falschparken, die sind der Gefahr ausgesetzt, mit einem 5 jährigen Aufenthaltsverbot belegt zu werden, was heißt, daß sie ihr ganzes Leben in Österreich keinen Aufenthalt mehr bekommen. Zur Überprüfung von jahrelang Aufenthaltsberechtigten kommt es schon mal vor, daß mit der Sondereinsatzgruppe der Polizei um 4 Uhr früh die Wohnung gestürmt wird.

Alltag des Flüchtlingsbetreuers

Es ist wirklich eine Horrorshow. In meinem Kopf hat das gar keinen Platz mehr, was alles gemacht werden müßte. Das habe ich verdrängt. Man bleibt im Alltag stecken. Da gibt es Berufungen, wo eine Frist einzuhalten ist, da gibt es Notfälle, wo man dringend hin muß und zwei Halbtagskapazitäten und ein Zivi sind nicht so machtig bei 150 bis 200 Leuten im Monat mit unterschiedlichsten Anliegen. Es bleibt sehr viel übergeordnete Tätigkeit auf der Strecke, weil du dauernd am letzten Ende vom Leintuch flicken mußt. Wir haben zur Zeit 53 unversorgte hilfsbedürftige Flüchtlinge untergebracht. Darunter eine albanische Familie, wo zur Zeit die Fremdenpolizei recht aktiv ist, den Mann abzuschieben und die Familie zu trennen. Unsere Leute kommen aus dem Irak, aus dem Kosovo, aus dem Iran, aus Liberia, Nigeria, Zaire, und Ghana,... Was wir im Moment bieten können: Unterkunft: 12,75 Quadratmeter zu zweit und einen 1000er Taschengeld. Die Volkshilfe betreut in der Lunzerstraße ein Wohnprojekt für bosnische Flüchtlinge, den Flüchtlingskindergarten, ein Frauenprojekt und die juristische und soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen.

Die Volkshilfe betreut in der Lunzerstraße ein Wohnprojekt für bosnische Flüchtlinge, den Flüchtlingskindergarten, ein Frauenprojekt und die juristische und soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen.